Schneeräumung und Splittstreuung |
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Haftungsübernahme |
Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Zeitraum von ca. 5 Stunden zu rechnen, ebenfalls bei andauerndem Schneefall, Räumintervalle betragen ca. 5 Stunden. |
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Wir übernehmen die volle Haftung für die vereinbarten Objekte. Die Haftung beginnt mit dem 1. November und endet im März |
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Saisonpauschalpreis |
Zusätzliche Leistungen |
Maßgeschneiderte Verträge mit Pauschalkosten, auch bei einem strengen Winter. Am Ende der Wintersaison ist die Splittkehrung in den Pauschalkosten inkludiert. |
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Neben den Leistungen im Standardpaket sind auch Leistungen wie z.B. Tauwetterkontrolle oder Zwischensplittkehrungen auf Kundenwunsch mit einer Zusatzverrechnung von uns durchzuführen. |
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Allgemeine Vertragsbedingungen |
Für genauer Konditionen lesen Sie bitte unsere „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ im PDF Format |
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